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»Musik vor Ort« - AUSSCHREIBUNG

Neues Förderprogramm für Musizieren in ländlichen Räumen

Der Bundesmusikverband Chor & Orchester hat mit „Musik vor Ort“ ein neues Förderprogramm für Musikprojekte in ländlichen Räumen ausgeschrieben.

Ob die Neugründung eines Ensembles oder ein neues Projekt einer bereits bestehenden Gruppe, ob im Jugendbereich oder mit Erwachsenen – einzige Voraussetzung ist: Die Projekte müssen einen neuen Aspekt aufweisen und das gemeinsame Singen und Musizieren in ländlichen Räumen fördern. Stattfinden sollen die Projekte im Zeitraum vom 31. März 2020 bis 31. März 2021.

Das Besondere: Die Antragsstellung ist bewusst einfach gehalten. Es gibt keinen Eigenanteil der Kosten, der finanziert werden muss. Außerdem übernimmt der Bundesmusikverband bei den Projekten formal die Funktion des Veranstalters, damit entfallen für die Antragssteller die Veranstalterhaftpflicht, die GEMA-Gebühren und der bürokratische Aufwand.

Die Förderhöhe pro Musikprojekt kann zwischen 5.000 und 25.000 Euro liegen.

Bewerbungsschluss ist am 12. Januar 2020.

Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf der Webseite des Bundesmusikverbandes. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Marc Beil unter Telefon: 07425 / 32880630 oder per E-Mail an: beil@bundesmusikverband.de.