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Kultur und Schule NRW

Honorare für 2019/20 werden gezahlt
Fristverlängerung für "Kultur und Schule" - Antragstellung bis zum 24.4.2020 möglich

Nach einer Mitteilung des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW können für alle bewilligten Projekte im Förderprogramm Kultur und Schule 2019/20 die Zahlungen weiterlaufen und der Zuwendungszweck wird als erfüllt angesehen. Die Honorare für „Kultur und Schule“-Künstler*innen können also komplett ausgezahlt werden.

Um den Künstler*innen eine Perspektive für das nächste (Schul-)Jahr zu bieten, hält die NRW-Landesregierung an der Ausschreibung des Programms "Kultur und Schule" für das Schuljahr 2020/2021 fest. Damit die Künstler*innen und die Schulen in dieser besonderen Situation ausreichend Zeit haben, ihre Anträge vorzubereiten und einzureichen, wird die in der Richtlinie genannte Frist im Rahmen einer Ausnahmeregelung verlängert: Anträge können bis zum 24. April 2020 eingereicht werden!

Ansprechpartnerin für „Kultur und Schule“ im Kreis Höxter ist Ariane Ollenborger.