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LWL-Kulturfonds

Der Kulturfonds des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) fördert jedes Jahr Kulturprojekte und Publikationen aus den Bereichen Bildende Kunst, Musik, Tanz, Heimatpflege, Literatur, Theater, Film und landeskundliche Forschung (vornehmlich Wissenschaft).

Wichtige Förderkriterien sind Qualität, ein Westfalen-Bezug sowie die Relevanz für die Region. Die maximale Fördersumme liegt für Projekte bei 10.000 Euro und für Publikationen bei 2.500 Euro.

Eine Antragsfrist gibt es nicht. Die Vorhaben dürfen jedoch noch nicht begonnen haben.

Verbände, eingetragene Vereine, gemeinnützige Gesellschaften, Initiativen, Privatpersonen oder Einrichtungen der Mitgliedskörperschaften des LWL bzw. der ihnen angeschlossenen Städte und Gemeinden in Westfalen-Lippe können Anträge einreichen. Von der Antragstellung ausgeschlossen sind in der Regel die Einrichtungen in Trägerschaft des LWL.

Nähere Informationen zur Antragsstellung und die Förderrichtlinien finden Sie unter: https://www.lwl-kultur.de/de/kulturforderung/allgemeine-kulturforderung/lwl-kulturfonds/