NRW Landesbüro Tanz - Gastspielförderung
Freischaffende Künstler*innen in Nordrhein-Westfalen können beim NRW Landesbüro Tanz Anträge für die Gastspielförderung von Tanz- und Theaterproduktionen stellen, die in Kooperation mit dem NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste angeboten wird.
Bewerbungen können bis zum 30. November 2020 eingereicht werden.
Die Zielgruppe der Förderung sind Künstler*innen, die ihren Arbeits- und Lebensmittelpunkt in Nordrhein-Westfalen haben und ihre Produktionen außerhalb ihres Heimatortes in Nordrhein-Westfalen aufführen wollen. Gefördert werden ausschließlich Produktionen, die durch öffentliche Mittel gefördert wurden (Kommune / Land).
Weitere Informationen und die Teilnahmebedingungen zur Gastspielförderung finden Sie hier.
Bei Rückfragen steht Ihnen Astrid Lutz gerne zur Verfügung unter Telefon: 0221 / 88 89 53 93 oder per E-Mail an: astrid.lutz@landesbuerotanz.de.