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Soforthilfeprogramm Heimatmuseen 2021 - AUSSCHREIBUNG

Mit dem Soforthilfeprogramm werden regionale Museen, Freilichtmuseen, archäologische Parks und Träger von Bodendenkmalstätten in ihrem Betrieb und ihrer Weiterentwicklung gestärkt und so der Erhalt des immateriellen und materiellen Kulturerbes als wesentlicher Teil der kulturellen Identität in ländlichen Räumen unterstützt.

Anträge werden laufend entgegengenommen.

Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts (z. B. GmbH, Vereine, Körperschaften und Stiftungen). Förderungen für öffentliche als auch privat getragene Museen (regionale Museen, Freilichtmuseen, archäologische Parks und Träger von Boden- und Baudenkmalstätten) in Städten und Gemeinden mit bis zu 20.000 Einwohnern können beantragt werden.

Weitere Informationen über das Soforthilfeprogramm sowie das Antrags- und Auswahlverfahren erhalten Sie hier.