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Raus ins Land: Tiny Residencies

Das NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste fördert mit Mitteln des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen in einem Sonderförderprogramm Residenzen an Spiel- und Arbeitsorten in ländlichen Regionen. Ziel ist es, neue Kooperationen anzustoßen und eine nachhaltige Erschließung neuer Orte außerhalb der Großstädte zu befördern.

Anträge können noch bis zum 31. Oktober 2022 gestellt werden.

Das Programm richtet sich an Künstler*innen, Gruppen und Ensembles aus allen Bereichen der Freien Darstellenden Künste (u.a. Theater, Tanz, Performance, Kinder- und Jugendtheater, Figuren- und Objekttheater, Zeitgenössischer Zirkus, Urban Dance). Die Künstler*innen, Gruppen und Ensembles müssen ausdrücklich nicht selbst im ländlichen Raum ansässig sein.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Kompetenzzentrums für Kulturelle Bildung im Alter und inklusive Kultur (kubia) unter: https://ibk-kubia.de/angebote/foerderprogramme/raus-ins-land-tiny-residencies/


„Aufgeschlagen!“Sonderprogramm zur Förderung von Autor*innen 

Im Rahmen der Maßnahmen zum Erhalt der kulturellen Infrastruktur und der Weiterentwicklung der nordrhein-westfälischen Kulturszene im Zusammenhang mit der Bewältigung der Corona-Krise hat das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen unter dem Titel „Aufgeschlagen!“ ein Sonderprogramm zur Förderung von hier ansässigen Autor*innen aufgelegt. Dieses soll ihnen dabei helfen, ihre künstlerische Arbeit fortzusetzen und sich und ihre Arbeit bei öffentlichen Präsenzveranstaltungen zu präsentieren.

Bewerbungen können bis zum 31. Juli 2022 eingereicht werden.

Antragsberechtigt sind professionell arbeitende Autor*innen mit Erstwohnsitz in Nordrhein-Westfalen, die einen Nachweis für ihre professionelle Tätigkeit erbringen müssen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite de Westfälischen Literaturbüros unter: https://www.wlb.de/service/aufgeschlagen/2184-autor-innenfoerderprogramm-aufgeschlagenhttps:/www.wlb.de/service/aufgeschlagen/2184-autor-innenfoerderprogramm-aufgeschlagen


Landesregierung unterstützt Amateurtheater und Freilichtbühnen mit 500.000 Euro bei Corona-bedingten Engpässen

Die Amateurtheater und Freilichtbühnen bieten insbesondere außerhalb der Metropolen ein breites Theaterangebot und bilden damit einen wichtigen Bestandteil der vielfältigen Kulturlandschaft Nordrhein-Westfalens. Während der Corona-Pandemie mussten viele Freilichtbühnen und Amateurtheater ihre Reserven und Rücklagen aufbrauchen. Um angesichts dieser schwierigen Situation des Amateurbereichs ein klares Signal der Unterstützung zu senden, stellt das Land ihnen eine einmalige Förderung in Höhe von 500.000 Euro bereit. Die Mittel sollen die Amateurtheater beim Ankauf von Materialien für Bühne und Kostüme unterstützen.

Hier finden Sie die Fördergrundsätze zur Antragstellung, die über die zuständigen Bezirksregierungen erfolgt.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW unter: https://www.mkw.nrw/coronahilfen_kultur


„ZukunftBrauchtum“, „NeustartMiteinander“ und „SicherungVereine“Landesförderprogramme zur Unterstützung von Vereinen und Organisationen im Rahmen der Corona-Pandemie

Ehrenamtliche sind tragende Säulen des Gemeinwesens in Nordrhein-Westfalen. Das durch Sie gestaltete Brauchtum ist fester Bestandteil von Identität und Identifikation der Bürger*innen im Land Nordrhein-Westfalen. Im Zuge der Maßnahmen zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung in Verbindung mit der Corona-Pandemie konnten und können zahlreiche öffentliche Brauchtumsveranstaltungen, insbesondere aus dem Bereich des Karnevals, aber auch des Schützenwesens, die durch Vereine ehrenamtlich organisiert und durchgeführt werden, nicht stattfinden.

Darum unterstützt das Land NRW die verschiedenen Organisationen mit drei landeseigenen Förderprogrammen:

-      „ZukunftBrauchtum“ – Beitrag zur Deckung von Ausfall- und Vorbereitungskosten für Brauchtumsveranstaltungen

-      „NeustartMiteinander“ – Beitrag zur Deckung von Ausgaben für bis zu zwei Veranstaltungen

-      „SicherungVereine“ – Einmaliger Zuschuss zur Überwindung eines durch die Corona-Pandemie verursachten Liquiditätsengpasses.

Eine Antragstellung ist ab sofort möglich.

Weitere Informationen zu den einzelnen Förderprogrammen, den Antragsfristen sowie die Online-Anträge erhalten Sie unter: https://www.mhkbg.nrw/themen/heimat/vereinsfoerderung


„Neustart miteinander“ - Landesprogramm zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts durch ehrenamtlich getragene öffentliche Veranstaltungen

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat das Programm „Neustart miteinander“ aufgelegt. Damit sollen eingetragene Vereine finanziell unterstützt werden, den gesellschaftlichen Zusammenhalt weiter zu festigen und mit neuem Leben zu füllen.

Die Organisation und Durchführung einer ehrenamtlich getragenen öffentlichen Veranstaltung, die das Gemeinwesen stärkt, kann mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, grundsätzlich bis maximal 5.000 Euro, unterstützt werden.

Bewerbungen sind noch bis zum 31. Mai 2022 möglich.

Zuwendungsempfänger*innen sind eingetragene Vereine mit Sitz in Nordrhein-Westfalen.

Zweck der Zuwendung ist es, die Veranstaltung finanziell zu ermöglichen. Die Veranstaltung darf schon vor Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides durchgeführt werden, jedoch nicht vor Antragstellung und ist bis zum 30. Juni 2022 durchzuführen.

Ausführliche Informationen finden Sie auf der Webseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW unter: https://www.mhkbg.nrw/themen/heimat/neustart-miteinander 


NEUSTART Amateurmusik - Zweite Förderrunde

Im Förderprogramm NEUSTART Amateurmusik können sich Musikensembles ab sofort wieder mit einem NEUSTART-Projekt um eine Förderung von 2.000 bis max. 10.000 Euro bewerben. Der Zeitraum der geplanten Projekte soll zwischen dem 15.03. und dem 31.12.2022 liegen.

Eine Antragstellung ist bis zum 31. Juli 2022 möglich.

Gefördert werden Vorhaben, die in Pandemiezeiten ermutigend wirken. Im Bereich der Amateurmusik sollen soziale und musikalische Beziehungen reaktiviert und das ehrenamtliche Engagement gestärkt werden.

Bewerben können sich alle Amateurmusikensembles bzw. deren Träger, die in den Jahren 2018 und 2019 regelmäßig aktiv tätig waren. Es können nur juristische Personen gefördert werden und es muss ein pandemischer Bezug bestehen.

Nähere Informationen sowie das Bewerbungsformular erhalten Sie auf der Webseite des Bundesmusikverbands Chor & Orchester e.V. unter: https://bundesmusikverband.de/neustart/antragstellung/