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Das Kulturbüro unterstützt die Kulturschaffenden bei Fragen der Finanzierungsmöglichkeit und berät Künstlerinnen und Künstler bei der Beantragung von Projektzuwendungen.

Der Kreis Höxter betrachtet es als wichtige Aufgabe, das kulturelle Leben im Kulturland Kreis Höxter zu fördern. Er unterstützt daher im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten Vereine und Vereinigungen, freie Gruppen, Künstler und Künstlerinnen, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, Musik, bildende und darstellende Kunst, Literatur, Heimat und Brauchtum sowie das Gemeinschaftsleben zu pflegen.

Förderrichtlinien für kulturelle Projekte und Maßnahmen des Kreises Höxter

Sie planen ein Projekt von kreisweiter bzw. überregionaler Bedeutung? Dann ist vielleicht genau Ihr Vorhaben ein Fall für die großen Kulturförderrichtlinien des Kreises Höxter!

Gefördert werden sollen vorrangig Projekte und Maßnahmen, die regional oder kreisweit, zumindest aber über die Grenzen einer einzelnen Kommune hinaus Bedeutung haben.

Anträge müssen bis zum 1. Oktober des Vorjahres eingereicht werden. Zur Antragstellung verwenden Sie bitte das in der Randspalte hinterlegte Formular.

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den in der Randspalte hinterlegten Förderrichtlinien für kulturelle Projekte und Maßnahmen.

Kleine Kulturförderrichtlinien für den Kreis Höxter

Seit dem 1. Januar 2019 gibt es beim Kreis Höxter den Kulturfördertopf für die Förderung kleinerer kultureller Projekte und Veranstaltungen, die nicht die Voraussetzungen der großen Förderrichtlinien erfüllen. Das können beispielsweise Musik- und Theateraufführungen, Literatur- und Filmveranstaltungen mit modernen Medien oder kleine Publikationen im Selbstverlag sein.

Anträge können Vereine, Gruppen, Einzelpersonen, Initiativen oder Zusammenschlüsse stellen. Dabei können pro Antragsteller und Jahr maximal 500 Euro beantragt werden.

Voraussetzung für die Gewährung eines Zuschusses ist, dass das Projekt auch eine Förderung durch die jeweilige Kommune vorweisen kann (finanziell oder Sachleistung). Eine schriftliche Zusage der entsprechenden Kommune muss dem Antrag schriftlich beigefügt werden. 

Die Förderanträge können bis zum 1. März, 1. Juni oder 1. Oktober beim Kulturbüro Kreis Höxter, Moltkestraße 12, 37671 Höxter eingereicht werden. Zur Antragstellung verwenden Sie bitte das in der Randspalte hinterlegte Formular.

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den in der Randspalte hinterlegten Kleinen Kulturförderrichtlinien.