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Landesarbeitsgemeinschaft Tanz NRW - AUSSCHREIBUNG

Förderprogramm für Tanzprojekte mit Geflüchteten

Die Zuwanderung von geflüchteten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen nach Nordrhein-Westfalen führt zu einem erhöhten Bedarf an integrativen kulturellen Angeboten und Projekten. Um entsprechende Vorhaben zu unterstützen, wurde eine zusätzliche Projektförderung eingerichtet. Im Gegensatz zu regulären Tanzprojekten werden die Honorar- und Sachkosten von Tanzprojekten mit Geflüchteten zu 100 % gefördert. Die maximale Fördersumme beträgt hierbei 5.000 Euro.

Anträge für Tanzprojekte mit Geflüchteten können jederzeit bei der Landesarbeitsgemeinschaft Tanz NRW eingereicht werden. Unabhängig vom Zeitpunkt der Beantragung müssen die Projekte jeweils bis zum Ende eines Jahres beendet und alle Mittel verausgabt sein.

Antragstellerinnen und Antragsteller können Einzelpersonen oder gemeinnützige Einrichtungen sein. Ausgeschlossen sind privatwirtschaftlich agierende Unternehmen wie z.B. private Tanzschulen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der Landesarbeitsgemeinschaft Tanz NRW unter: https://www.lag-tanz-nrw.de/foerderprogramme/fuer-tanzprojekte-mit-gefluechteten