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Start2Act - AUSSCHREIBUNG

Förderung für Präventionsprojekte in der Kulturellen Bildung

Im neuen Förderprogramm „Start2Act“ der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) werden Träger und Verbände der Kulturellen Bildung dabei unterstützt, sichere Orte zu sein, in denen Kinder umfassend vor (sexualisierter) Gewalt geschützt sind.

Dabei werden drei verschiedene Projekttypen mit bis zu 20.000 Euro gefördert. In Impuls- und Expertiseprojekten können Workshops bzw. Formate für Kinder, Eltern, Ehrenamtliche, Freischaffende bzw. Angestellte und/oder verantwortliche Vorstände umgesetzt werden, die (sexualisierte) Gewalt thematisieren, reflektieren oder dafür sensibilisieren. Außerdem können beteiligungsorientierte Maßnahmen mit Kindern und Jugendlichen zum Thema (sexualisierte) Gewalt mit Methoden der Kulturellen Bildung durchgeführt werden.

Antragsfrist für Impuls- und Expertisenprojekte ist der 15. April 2024.

In Entwicklungsprojekten werden Schutzkonzepte mit Beteiligung aller Akteurinnen und Akteure entwickelt, die dafür sorgen, dass die Vereine und Träger Orte sind, an denen Kinder und Jugendliche wirksam vor (sexualisierter) Gewalt geschützt sind.

Antragsfrist für Entwicklungsprojekte ist der 15. Mai 2024.

Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten Rechts (z. B. eingetragene Vereine, Stiftungen oder gGmbHs), die gemeinnützig sind.

Nicht-eingetragene Vereine, GbRs, natürliche Personen oder öffentlich-rechtliche Rechtspersonen können keinen Antrag stellen. Möglich sind aber zum Beispiel Projekte von gemeinnützigen Fördervereinen zugunsten kommunaler Einrichtungen, die als öffentlich-rechtliche Rechtspersonen nicht antragsberechtigt sind.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://www.bkj.de/news/foerderung-fuer-praeventionsprojekte-in-der-kulturellen-bildung-start2act/